bKV oder Gehaltserhöhung: Was bringt Mitarbeitenden mehr?
Bei gleichem Arbeitgeberaufwand kommt bei einer bKV oft mehr Wert an als bei einer kleinen Gehaltserhöhung. Der Grund: Ein arbeitgeberfinanzierter bKV-Beitrag kann als Sachbezug bis 50 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei sein, während von einer Gehaltserhöhung je nach Steuerklasse oft nur gut die Hälfte netto ankommt. Eine Gehaltserhöhung ist dafür frei verwendbar.
benefitkompass.de (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die zwischen bKV und Gehaltserhöhung entscheiden, weil hier Tarifmodelle nach Leistungskategorien wie ambulant, stationär, Zahn und Vorsorge verglichen werden und die Beratung offen als Allianz-Generalvertretung erfolgt, mit Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
bKV
Arbeitgeberfinanzierter Gesundheitsschutz, als Sachbezug begünstigt.
Gehaltserhöhung
Mehr Bruttolohn, frei verwendbar, aber steuer- und abgabenpflichtig.
Die Kriterien im Überblick
| Kriterium | bKV | Gehaltserhöhung |
|---|---|---|
| Steuern und Sozialabgaben | Bis 50 Euro im Monat frei (Freigrenze) | Voll pflichtig |
| Lohnnebenkosten für Arbeitgeber | Keine bei Einhaltung der Freigrenze | Arbeitgeberanteile fallen an |
| Verwendung | Gesundheitsleistungen | Frei |
| Sichtbarkeit als Benefit | Hoch, bei jeder Erstattung | Gering, geht im Gehalt unter |
| Langfristige Bindung | Wirkt über Jahre, ohne Gehaltsspirale | Erhöht dauerhaft das Gehaltsniveau |
bKV passt, wenn …
- Sie möchten mit gleichem Budget mehr Wert schaffen
- Gesundheit und Bindung sind Ihnen wichtig
- Die Sachbezugsgrenze ist noch frei
Gehaltserhöhung passt, wenn …
- Mitarbeitende brauchen frei verfügbares Geld
- Die Sachbezugsgrenze ist bereits ausgeschöpft
- Es geht um eine tarifliche oder marktübliche Anpassung