Kann der Arbeitgeber die bKV wieder kuendigen?
Ja, der Arbeitgeber kann den bKV-Rahmenvertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kuendigen (meist jaehrliche Verlaengerung). Fristgemaess und mit angemessener Ankuendigung an die Belegschaft — aber Mitarbeitende koennen die Fortfuehrung privat (Portabilitaet) beantragen.
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Vertragslaufzeit und Kuendigungsfristen
Standard-Rahmenvertraege haben 1 Jahr Laufzeit mit automatischer Verlaengerung. Kuendigung meist bis 3 Monate vor Verlaengerungs-Datum. Manche Anbieter bieten 3-Jahres-Rahmenvertraege mit besseren Konditionen — dann fixierte Kuendigungs-Fenster.
MA-Rechte bei Kuendigung
Jeder Mitarbeitende hat ein Recht auf private Fortfuehrung (Portabilitaet) OHNE neue Gesundheitspruefung. Frist: meist 2 Monate nach Rahmenvertrags-Ende. Beitrag steigt auf privaten Tarif — aber Kollektiv-Rabatt bleibt teilweise erhalten.
Angemessene Ankuendigung
Beste Praxis: Der Arbeitgeber informiert die Belegschaft mindestens 3 Monate vor Kuendigung offiziell (Mail, Betriebsversammlung). MA-Rechte auf Fortfuehrung klar erlaeutern, Betriebsrat einbinden. Bei Betrieben mit Betriebsvereinbarung kann die Kuendigung an Zustimmungs-Vorbehalt gebunden sein.
Steuerliche Folgen der Kuendigung
Fuer den Arbeitgeber: entfallende Betriebsausgabe, faktisch Kostenersparnis. Fuer die Mitarbeitenden bei privater Fortfuehrung: kein neuer Steuervorteil mehr (Sachbezugs-Freigrenze entfaellt), aber Krankenzusatz-Beitraege koennen als Sonderausgaben teilweise abgesetzt werden.
Quellen
GDV Musterbedingungen bKV 2024, § 620 BGB (Dauerschuldverhaeltnisse).