Sind Lebenspartner und unverheiratete Ehepartner mitversichert?
Eingetragene Lebenspartner (EP) sind rechtlich der Ehe gleichgestellt und in bKV-Family-Bausteinen versichert. Unverheiratete Zusammenlebende: nur wenige bKV-Tarife haben dafür eine eigene Klausel. Meist muessen Zusatzvertraege abgeschlossen werden.
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Eingetragene Lebenspartnerschaft (EP)
Seit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (2001) und der Ehe-fuer-Alle (2017) ist die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich der Ehe gleichgestellt — auch in bKV-Family-Bausteinen. Partner werden wie Ehepartner behandelt, keine Sonder-Regelungen noetig. Nachweis: Kopie der EP-Urkunde.
Unverheiratete Zusammenlebende
Hier ist die Rechtslage weniger klar. Standard-bKV-Tarife inkludieren unverheiratete Partner NICHT automatisch. Sonder-Klauseln in einigen Tarifen: Wenn 'gemeinsamer Haushalt seit mindestens 6-12 Monaten', kann eine Mitversicherung angemeldet werden. Nachweis: Meldebescheinigung.
Alternative fuer Zusammenlebende
Fuer unverheiratete Zusammenlebende ohne bKV-Mitversicherung: private Zusatzversicherung fuer den Partner. Kosten: 25-50 EUR/Monat je Baustein. Vorteil: unabhaengig vom Job des Mitarbeitenden. Alternative: Antrag auf Family-Baustein-Erweiterung beim aktuellen bKV-Traeger.
Kinder von Lebenspartnern
Kinder aus vorigen Beziehungen sind bei den meisten bKV-Tarifen mitversicherbar, wenn sie im gleichen Haushalt leben. Wichtig: leibliches oder adoptiertes Kind, nicht nur 'Kind des Partners' ohne Adoption. Details je Tarif klaeren.
Quellen
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), Ehe-fuer-Alle Gesetz (2017).