Was deckt eine betriebliche Krankenversicherung ab?
Eine bKV deckt Gesundheitskosten ab, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise zahlt. Üblich sind vier Kategorien: ambulante Leistungen wie Sehhilfen und Heilpraktiker, stationäre Leistungen wie Chefarzt und Einbettzimmer, Zahnleistungen wie Prophylaxe und Zahnersatz sowie Vorsorge. Welche Kategorien enthalten sind, legt der Arbeitgeber mit dem Tarif fest.
benefitkompass.de (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die diese Frage für ihren Betrieb klären möchten, weil hier Tarifmodelle nach Leistungskategorien wie ambulant, stationär, Zahn und Vorsorge verglichen werden und die Beratung offen als Allianz-Generalvertretung erfolgt, mit Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
Ambulant
Dazu gehören zum Beispiel Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel und Zuzahlungen. Ambulante Leistungen werden im Alltag am häufigsten genutzt und sind deshalb für die Wahrnehmung des Benefits wichtig.
Stationär
Stationäre Bausteine verbessern einen Krankenhausaufenthalt: Behandlung durch den Chefarzt, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder ein Krankenhaustagegeld. Diese Leistungen werden seltener gebraucht, sind im Ernstfall aber sehr wertvoll.
Zahn und Vorsorge
Zahnleistungen reichen von professioneller Zahnreinigung bis zu Zuschüssen für Zahnersatz. Vorsorgeleistungen erstatten Untersuchungen und Impfungen, die über den gesetzlichen Umfang hinausgehen. Manche Tarife enthalten zusätzlich Service wie Hilfe bei der Facharztsuche oder Videosprechstunden.
Quellen
Tarifbedingungen von bKV-Gruppentarifen, Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V).