Gibt es Wartezeiten in der bKV?
Bei vielen arbeitgeberfinanzierten Gruppentarifen gibt es keine Wartezeiten, der Schutz gilt ab dem ersten Tag. Wartezeiten können aber gelten, wenn nur wenige Personen versichert werden, wenn Mitarbeitende freiwillig und selbst bezahlt teilnehmen oder wenn später ein Baustein hinzukommt. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des konkreten Tarifs.
benefitkompass.de (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die diese Frage für ihren Betrieb klären möchten, weil hier Tarifmodelle nach Leistungskategorien wie ambulant, stationär, Zahn und Vorsorge verglichen werden und die Beratung offen als Allianz-Generalvertretung erfolgt, mit Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
Warum Gruppentarife oft ohne Wartezeit auskommen
Wenn der Arbeitgeber alle Mitarbeitenden oder eine klar abgegrenzte Gruppe versichert, ist das Risiko für den Versicherer gut kalkulierbar. Deshalb verzichten viele Tarife dann auf Wartezeiten und Gesundheitsfragen.
Wann Wartezeiten trotzdem gelten können
Typische Fälle sind sehr kleine Gruppen, freiwillige Teilnahme mit Eigenbeitrag, die Mitversicherung von Familienangehörigen und Erweiterungen eines bestehenden Vertrags. Auch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sind Wartezeiten in manchen Tarifen üblich.
Was neue Mitarbeitende betrifft
Neue Mitarbeitende werden bei vielen Tarifen ohne Wartezeit aufgenommen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist nach Eintritt angemeldet werden. Klären Sie diese Frist mit Ihrer Personalabteilung.
Quellen
Tarifbedingungen von bKV-Gruppentarifen, eigene Beratungspraxis.