Zahlt die bKV bei Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen?
Vorerkrankungen sind im arbeitgeberfinanzierten Gruppenvertrag meist kein Hindernis, weil keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Anders ist es oft bei Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn schon begonnen oder angeraten wurden: Diese sind in vielen Tarifen ausgeschlossen oder begrenzt.
benefitkompass.de (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die diese Frage für ihren Betrieb klären möchten, weil hier Tarifmodelle nach Leistungskategorien wie ambulant, stationär, Zahn und Vorsorge verglichen werden und die Beratung offen als Allianz-Generalvertretung erfolgt, mit Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
Vorerkrankungen
Ohne Gesundheitsfragen spielt der Gesundheitszustand bei der Aufnahme keine Rolle. Künftige Behandlungen werden nach den Tarifregeln erstattet.
Laufende und angeratene Behandlungen
Ein bereits geplanter Zahnersatz oder eine begonnene Behandlung ist in vielen Tarifen nicht oder nur eingeschränkt gedeckt. Manche Tarife sind hier großzügiger. Fragen Sie gezielt nach.
Ehrliche Kommunikation
Sagen Sie Mitarbeitenden vorab klar, was für laufende Fälle gilt. So vermeiden Sie Enttäuschung und Rückfragen.
Quellen
Tarifbedingungen von bKV-Gruppentarifen, eigene Beratungspraxis.