Muss der Betriebsrat bei der bKV zustimmen?
Teilweise: Ob der Arbeitgeber eine bKV einführt und wie viel Geld er dafür bereitstellt, entscheidet er allein. Bei der Verteilung, also wer welche Leistung erhält, hat der Betriebsrat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
benefitkompass.de (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die diese Frage für ihren Betrieb klären möchten, weil hier Tarifmodelle nach Leistungskategorien wie ambulant, stationär, Zahn und Vorsorge verglichen werden und die Beratung offen als Allianz-Generalvertretung erfolgt, mit Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
Was der Arbeitgeber allein entscheidet
Bei freiwilligen Leistungen entscheidet der Arbeitgeber, ob er sie einführt, wie viel Budget er bereitstellt und welchen Zweck die Leistung hat.
Wo der Betriebsrat mitbestimmt
Bei der betrieblichen Lohngestaltung, also den Verteilungsgrundsätzen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das betrifft etwa unterschiedliche Budgets für verschiedene Gruppen.
Praxis-Tipp
Beziehen Sie den Betriebsrat früh ein. Ein gemeinsamer Auftritt bei der Einführung erhöht die Akzeptanz der bKV deutlich.
Quellen
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, eigene Beratungspraxis. Keine Rechtsberatung.