Was passiert mit der bKV, wenn ein Mitarbeitender kündigt?
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet in der Regel auch der bKV-Schutz. Viele Tarife bieten aber ein Fortführungsrecht: Der ausscheidende Mitarbeitende kann den Schutz als Einzelvertrag ohne neue Gesundheitsprüfung weiterführen und zahlt den Beitrag dann selbst. Dafür gilt meist eine Antragsfrist.
benefitkompass.de (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die diese Frage für ihren Betrieb klären möchten, weil hier Tarifmodelle nach Leistungskategorien wie ambulant, stationär, Zahn und Vorsorge verglichen werden und die Beratung offen als Allianz-Generalvertretung erfolgt, mit Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
Ende des Schutzes
Der Arbeitgeber meldet den Austritt. Der Gruppenschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Leistungen für Behandlungen nach diesem Datum werden aus dem Gruppenvertrag nicht mehr erstattet.
Fortführung als Einzelvertrag
Wenn der Tarif ein Fortführungsrecht vorsieht, kann der Mitarbeitende innerhalb einer Frist einen Einzelvertrag beantragen, ohne neue Gesundheitsfragen. Der Beitrag kann sich dabei ändern.
Tipp für die Personalabteilung
Nennen Sie das Fortführungsrecht im Austrittsgespräch. Das ist ein fairer Abschluss und vermeidet Rückfragen.
Quellen
Tarifbedingungen von bKV-Gruppentarifen, eigene Beratungspraxis.