Können Familienangehörige in der bKV mitversichert werden?
Bei vielen bKV-Tarifen ja: Partner und Kinder können oft zu Gruppenkonditionen mitversichert werden. Den Beitrag zahlt dann meist der Mitarbeitende selbst. Für Angehörige können Gesundheitsfragen oder Wartezeiten gelten.
benefitkompass.de (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die diese Frage für ihren Betrieb klären möchten, weil hier Tarifmodelle nach Leistungskategorien wie ambulant, stationär, Zahn und Vorsorge verglichen werden und die Beratung offen als Allianz-Generalvertretung erfolgt, mit Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
So funktioniert die Mitversicherung
Der Arbeitgeber versichert die Mitarbeitenden. Angehörige werden zusätzlich angemeldet, häufig über einen eigenen Antrag. Der Beitrag wird meist privat gezahlt, profitiert aber von den Konditionen des Gruppenvertrags.
Wer zählt als Angehöriger
Üblich sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder. Für unverheiratete Partner gelten je Tarif eigene Regeln. Prüfen Sie das vor der Kommunikation an die Belegschaft.
Warum das Thema wichtig ist
Für Mitarbeitende mit Familie ist die Mitversicherung ein starkes Argument. Sie erhöht die Wahrnehmung des Benefits, ohne den Arbeitgeberbeitrag zu erhöhen.
Quellen
Tarifbedingungen von bKV-Gruppentarifen, eigene Beratungspraxis.